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⚖️Recht & Zulassung

CE-Kennzeichnung für Boote – was bedeutet sie?

Pflicht ab Baujahr 1998, Kategorien A–D, Ausnahmen, Nachzertifizierung für US-Importe – alles Wichtige zur CE-Kennzeichnung kompakt erklärt.

5 Minuten LesezeitStand: 2025-06

CE steht für „Conformité Européenne" – europäische Konformität. Für Boote bedeutet das: Das Fahrzeug entspricht den Anforderungen der EU-Sportbootrichtlinie und darf im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden.

Für welche Boote gilt die CE-Pflicht?

Die CE-Zertifizierungspflicht gilt für Sportboote zwischen 2,50 m und 24 m Länge, die erstmals nach dem 15. Juni 1998 auf dem Markt der EU in Verkehr gebracht wurden.

Gebrauchtboote, die vor dem 16. Juni 1998 bereits innerhalb der EU in Betrieb waren, sind ausgenommen – sie können ohne CE weiterverkauft werden.

Ausgenommen von der CE-Pflicht sind außerdem:

  • Eigenbauten (solange sie 5 Jahre nicht verkauft werden)
  • Historische Wasserfahrzeuge mit Entwurfsdatum vor 1950
  • Ausschließlich für Rennen bestimmte Boote
  • Jet-Skis, die vor 2006 erstmals in der EU in Verkehr kamen

Die vier CE-Kategorien

Die CE-Kennzeichnung sagt aus, für welche Wetterbedingungen das Boot ausgelegt ist:

KategorieFahrgebietWindWellen
AHochsee, alle Meereüber 8 Beaufortüber 4 m
BAußerhalb Küstengewässerbis 8 Beaufortbis 4 m
CKüstennahe Gewässer, Seenbis 6 Beaufortbis 2 m
DGeschützte Gewässer, Kanälebis 4 Beaufortbis 0,3 m

Die CE-Einstufung muss gut sichtbar am Steuerstand angebracht sein. Teilweise steht dahinter eine Zahl – die maximal zulässige Personenzahl je Kategorie. „A6B8C10" bedeutet: 6 Personen auf Hochsee, 8 außerhalb Küstengewässern, 10 im Küstenbereich.

Wichtig: Die CE-Kategorie beschreibt die Bauauslegung des Schiffes – nicht die Fähigkeiten der Crew. Skipper und Eigner sind selbst dafür verantwortlich, dass das Boot und die Crew der geplanten Reise gewachsen sind.

Boot aus den USA importieren – Nachzertifizierung nötig

Boote, die nicht über einen Händler oder Generalimporteur in die EU kommen, sondern privat – etwa aus den USA – importiert werden, besitzen keine EU-Konformitätserklärung. Diese Boote müssen eine sogenannte Nachzertifizierung (PCA – Post Construction Assessment) durchlaufen.

Das Stichjahr 1998 spielt dabei keine Rolle – ein US-Boot aus dem Jahr 1990 braucht bei Einfuhr in die EU trotzdem eine Nachzertifizierung. Anbieter sind u.a. DGUV, DNV oder das IMCI.

Was steht auf der Konformitätserklärung?

  • Name und Adresse des Herstellers oder Bevollmächtigten
  • CIN (Craft Identification Number / Rumpfnummer)
  • Modellbezeichnung, Länge und Breite
  • Anwendbare EU-Richtlinie (je nach Baujahr 94/25/EG, 2003/44/EG oder 2013/53/EU)
  • Ort, Datum, Stempel und Unterschrift

Checkliste beim Kauf

  • CE-Plakette am Steuerstand vorhanden?
  • Konformitätserklärung im Borddokumentenordner?
  • Bei US-Import: Nachzertifizierung vorhanden oder einkalkuliert?
  • CE-Kategorie passend zur geplanten Verwendung?
Hinweis: Dieser Artikel ist kein Rechtsrat. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachmann oder die zuständige Prüfstelle.
CEZulassungEU-RichtlinieSportbootrichtlinie

Rechtlicher Hinweis

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Rechtsstand: Deutschland. Gesetze und Verordnungen können sich ändern.

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