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MwSt. beim Bootskauf – was Du wissen musst

Wann fällt Mehrwertsteuer an, wann nicht? Gebrauchtboot privat vs. Händler, EU-MwSt.-Status, drittversteuertes Boot – die wichtigsten Regeln kompakt erklärt.

6 Minuten LesezeitStand: 2025-06

Die Mehrwertsteuer beim Bootskauf ist eines der meistdiskutierten Themen im Yachtmarkt – und eines der am häufigsten missverstandenen. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen.

Grundregel: Wer zahlt, wann?

In Deutschland gilt: Privatpersonen erheben keine Umsatzsteuer. Ein Kauf zwischen zwei Privatpersonen ist daher steuerneutral – die MwSt. wurde bereits beim Erstkauf des Bootes entrichtet.

Kaufst Du dagegen von einem gewerblichen Händler, fallen in Deutschland 19 % Mehrwertsteuer an. Diese ist üblicherweise im Kaufpreis enthalten.

Gebrauchtboot mit MwSt.-Nachweis

Beim Kauf eines gebrauchten Bootes innerhalb der EU ist entscheidend: Hat das Boot seinen steuerrechtlich freien Verkehrsstatus? Das bedeutet, dass die Umsatz- oder Einfuhrumsatzsteuer irgendwann korrekt entrichtet wurde.

Der Nachweis erfolgt durch:

  • Die Originalrechnung des Erstkaufs mit ausgewiesener MwSt.
  • Eine amtliche Bestätigung (Finanzamt, Zoll) über die geleistete Steuerzahlung
  • Seit März 2024: bevorzugt das elektronische System „Proof of Union Status" (PoUS)

Nicht anerkannt werden: Beteuerungen von Privatpersonen, Flaggenzertifikate, Logbücher, Versicherungsbestätigungen oder Schiffspapiere.

Drittversteuertes Boot – Achtung!

Kommt ein Boot aus einem Nicht-EU-Land (Türkei, Norwegen, Schweiz etc.) oder aus einem steuerrechtlich außenstehenden Gebiet (Kanarische Inseln, französische Überseegebiete), gilt es als nicht EU-versteuert – selbst wenn der Eigner EU-Bürger ist.

In diesem Fall fällt beim Einführen in die EU Einfuhrumsatzsteuer an – in Höhe der jeweiligen nationalen MwSt. (in Deutschland 19 %).

Wichtig: Helgoland und die Kanarischen Inseln sind steuerrechtlich kein EU-Gebiet, obwohl sie politisch dazugehören. Ein dort gekauftes Boot ist nicht EU-versteuert.

Der „1985-Mythos"

Hartnäckig hält sich die Legende, Boote mit Baujahr vor 1985 seien von der MwSt.-Nachweispflicht befreit. Das stimmt nicht. Die EU-Richtlinie 2006/112/EG hat diese Regelung abgeschafft. Es gibt keine Verjährungsfrist mehr.

Kauf im EU-Ausland

Kaufst Du ein neues Boot von einem Händler in Frankreich und bringst es nach Deutschland, kann der Kauf dort steuerfrei gestellt werden – aber Du bist dann verpflichtet, die MwSt. in Deutschland selbst beim Finanzamt anzumelden. Steuerschuldner ist der Käufer, nicht der Händler.

Empfehlung: Kaufe nach Möglichkeit bei einem in Deutschland registrierten Händler. So gilt deutsches Vertragsrecht und die Übergabe erfolgt klar mit deutscher MwSt.

Ex-Charteryachten

Boote aus dem Charterbetrieb wurden oft als Betriebsmittel steuerfrei angeschafft. Beim Kauf als Privatperson wird MwSt. fällig – aber nur auf den aktuellen Zeitwert, nicht auf den ursprünglichen Neupreis. Je älter das Boot, desto geringer die Steuerlast.

Checkliste beim Kauf

  • MwSt.-Status des Bootes klären (EU-versteuert / drittlands-versteuert)
  • Originalrechnung oder PoUS-Nachweis vom Verkäufer anfordern
  • Bei Kauf von Privat: „Verkauf von Privat – keine USt. nach § 19 UStG" im Kaufvertrag vermerken
  • Bei Import aus Drittland: Zollstelle kontaktieren, Einfuhrumsatzsteuer einkalkulieren
  • Dokumente im Original an Bord aufbewahren, bei EU-Auslandsreisen beglaubigte Übersetzung
Hinweis: Dieser Artikel ist kein Rechtsrat. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Yachtrecht spezialisierten Anwalt oder Steuerberater.
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Rechtlicher Hinweis

Alle Inhalte im Kompaß dienen ausschließlich zur allgemeinen Information und werden ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bereitgestellt. Sie ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder fachliche Beratung. Bei konkreten Rechtsfragen wende Dich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Rechtsstand: Deutschland. Gesetze und Verordnungen können sich ändern.

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