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UKW-Funk an Bord – Scheine, Pflichten & MMSI

SRC und LRC Funkschein, DSC-Funk, Kanal 16, MMSI-Nummer beantragen – alles was Du über UKW-Funk an Bord wissen musst.

6 Minuten LesezeitStand: 2025-06

UKW-Funk ist an Bord eines Sportbootes weit mehr als ein Kommunikationsmittel – er ist das wichtigste Sicherheitssystem für Seenotfälle. Dieser Artikel erklärt die Pflichten, Scheine und technischen Grundlagen.

Wer braucht ein UKW-Funkergebnis?

Jedes Sportboot, das ein Seefunkgerät (UKW-Gerät) an Bord hat und betreibt, benötigt:

  • Eine Schiffsfunkstelle – das ist die amtliche Zulassung des Geräts
  • Einen Bedienberechtigten mit gültigem Funkzeugnis

Ohne Zulassung und Zeugnis darf das Gerät nicht betrieben werden – auch nicht auf Binnengewässern, wenn das Gerät auf dem Boot fest installiert ist.

Die Funkscheine im Überblick

SRC – Short Range Certificate

Das SRC berechtigt zur Bedienung von UKW-Seefunkgeräten auf Küstengewässern bis 100 Seemeilen von der Küste. Es ist für die meisten Sportbootfahrer in der Ostsee, Nordsee und im Mittelmeer ausreichend.

Inhalte der Prüfung:

  • Notfunk-Verfahren (Mayday, Pan-Pan, Sécurité)
  • DSC-Bedienung (Digital Selective Calling)
  • Kanal 16 und Schiffsfunk-Grundlagen
  • Gesetzliche Grundlagen

LRC – Long Range Certificate

Das LRC ist für die Hochseefahrt und die Bedienung von KW-Geräten (Kurzwelle) und Satellitenkommunikation (GMDSS) erforderlich. Es schließt den SRC ein.

DSC – Digital Selective Calling

Moderne UKW-Geräte mit DSC können im Notfall automatisch ein digitales Notruf-Signal mit GPS-Position senden – ohne dass der Skipper manuell sprechen muss. Voraussetzung: Das Gerät ist mit einer MMSI-Nummer programmiert und mit dem GPS verbunden.

Wichtig: DSC-Funk ohne MMSI-Nummer ist wertlos. Die MMSI-Nummer ist quasi die „Handynummer" Deines Schiffes für die Seenotleitstellen.

MMSI-Nummer beantragen

Die MMSI (Maritime Mobile Service Identity) ist eine 9-stellige Nummer, die Deinem Boot dauerhaft zugeordnet wird. Sie wird benötigt:

  • Für die DSC-Notfunkfunktion
  • Für AIS-Transponder

Wo beantragen: In Deutschland beim Bundesnetzagentur oder beim ADAC Sportschifffahrt. Die Nummer ist kostenlos und dauerhaft.

Kanal 16 – immer im Ohr

Kanal 16 ist der internationale Notruf- und Anrufkanal. Während der Fahrt muss Kanal 16 dauernd abgehört werden. Das gilt in nahezu allen europäischen Gewässern als Pflicht.

UKW-Pflicht – wann gesetzlich vorgeschrieben?

  • Fahrtgebiet A1 (Küste bis 20–30 sm): UKW empfohlen, teilweise Pflicht
  • GMDSS-Pflicht gilt für Fahrtgebiete ab A2 (bis 150 sm): UKW + DSC verpflichtend
  • Auf der Ostsee und Nordsee empfiehlt das BSH UKW mit DSC ausdrücklich

Checkliste UKW-Funk

  • SRC-Zeugnis vorhanden?
  • Schiffsfunkstellen-Zulassung beantragt?
  • MMSI-Nummer im Gerät einprogrammiert?
  • GPS mit UKW-Gerät verbunden (für automatische Positionsübermittlung)?
  • Kanal 16 im Wachhörerbetrieb?
  • Gerät und Akku regelmäßig geprüft?
Hinweis: Dieser Artikel ist kein Rechtsrat. Aktuelle Anforderungen können sich ändern – bitte beim BSH oder Bundesnetzagentur aktuell informieren.
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